Ja — Empfehlungsprämien kannst du als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen und Deine Kunden haben jährliche Freibeträge wo sie diese Prämien steuerfreie vereinnahmen dürfen.
Warum Empfehlungsprämien etwas normales sind
Empfehlungsprämien sind etwas völlig normales zur Neukundengwinnung. Sehr viele Unternehmen und Branchen arbeiten damit. Auch dir ist das sicherlich schon oft im Leben begegnet. Aus Sicht des Unternehmers ist es nichts anderes als Werbekosten. Der Unterschied ist, dass sie erst entstehen, wenn klar ist, dass es auch erfolgreich war ;o)
Was automatisch passiert
Die Empfehlungsprämien in Form von Gutscheinen an Deine Kunden werden automatisch verarbeitet, versendet und du erhältst eine Abrechnung mit Kundenbezug für Deine Steuerunterlagen. Kein Aufwand für dich.
💡 Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung